Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0106

Ro 2014/02/0106Verwaltungsgerichtshof26.08.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.08.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014020106.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass das Strafverfahren gegen den Revisionswerber eingestellt wird.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.