Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0104

Ro 2014/02/0104Verwaltungsgerichtshof10.10.2014

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Allgemein Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014020104.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich und der Bund haben der revisionswerbenden Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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