Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0101

Ro 2014/02/0101Verwaltungsgerichtshof05.12.2014

Regest

Verfahrensrecht Strafen Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.2014

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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