Ro 2014/02/0101•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0101
Ro 2014/02/0101Verwaltungsgerichtshof05.12.2014
Verfahrensrecht Strafen Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Vorarlberg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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