Ro 2014/02/0096•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0096
Ro 2014/02/0096Verwaltungsgerichtshof23.05.2014
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Die Revisionen werden zurückgewiesen.
Die Anträge der Bezirkshauptmannschaft Wien - Umgebung auf Aufwandersatz - werden zurückgewiesen.
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