Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0095

Ra 2014/02/0095Verwaltungsgerichtshof06.07.2015

Regest

Sachwalter Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Zustellung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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