Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0074

Ro 2014/02/0074Verwaltungsgerichtshof29.07.2014

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014020074.L00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund und das Land Niederösterreich haben der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von je EUR 673,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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