Ro 2014/02/0070•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0070
Ro 2014/02/0070Verwaltungsgerichtshof23.05.2014
Ermessen VwRallg8 Ermessen Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revisionswerberin hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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