Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0068

Ra 2014/02/0068Verwaltungsgerichtshof14.04.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete Allgemein Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Verfahrensbestimmungen Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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