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Ro 2014/02/0068•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0068
Ro 2014/02/0068Verwaltungsgerichtshof27.05.2015
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Spruch und Begründung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse
Die Revision wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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