Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0068

Ro 2014/02/0068Verwaltungsgerichtshof27.05.2015

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Spruch und Begründung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2015

Spruch

Die Revision wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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