Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0065

Ro 2014/02/0065Verwaltungsgerichtshof29.07.2014

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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