Ro 2014/02/0065•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0065
Ro 2014/02/0065Verwaltungsgerichtshof28.03.2014
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Besondere Rechtsgebiete Strafen Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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