Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0058

Ro 2014/02/0058Verwaltungsgerichtshof31.07.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.07.2014

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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