Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0057

Ro 2014/02/0057Verwaltungsgerichtshof23.05.2014

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt 2. des erstinstanzlichen Bescheides) aufgehoben.

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