Ro 2014/02/0052•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0052
Ro 2014/02/0052Verwaltungsgerichtshof20.02.2014
Vollzug Besondere Rechtsgebiete Strafen Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.