Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0052

Ro 2014/02/0052Verwaltungsgerichtshof20.02.2014

Regest

Vollzug Besondere Rechtsgebiete Strafen Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.2014

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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