Ro 2014/02/0046•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0046
Ro 2014/02/0046Verwaltungsgerichtshof31.07.2014
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Kostenbegehren des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten wird abgewiesen.
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