Ro 2014/02/0040•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0040
Ro 2014/02/0040Verwaltungsgerichtshof23.05.2014
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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