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Ro 2014/02/0035•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0035
Ro 2014/02/0035Verwaltungsgerichtshof22.11.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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