Verwaltungsgerichtshof 2014/02/0033

2014/02/0033Verwaltungsgerichtshof28.03.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Instanzenzug Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2014/02/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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