Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0025

Ro 2014/02/0025Verwaltungsgerichtshof28.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird dahin abgeändert, dass das Strafverfahren gegen die Revisionswerberin eingestellt wird.

Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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