2014/02/0017•Verwaltungsgerichtshof 2014/02/0017
2014/02/0017Verwaltungsgerichtshof24.04.2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverständiger Entfall der Beiziehung Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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