Verwaltungsgerichtshof 2014/02/0016

2014/02/0016Verwaltungsgerichtshof24.04.2014

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverständiger Entfall der Beiziehung Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2014/02/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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