2014/02/0013•Verwaltungsgerichtshof 2014/02/0013
2014/02/0013Verwaltungsgerichtshof23.05.2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten rechtliche Beurteilung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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