Verwaltungsgerichtshof 2014/02/0010

2014/02/0010Verwaltungsgerichtshof28.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2014/02/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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