Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0008

Ro 2014/02/0008Verwaltungsgerichtshof30.08.2016

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.08.2016

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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