Fr 2014/02/0005•Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/02/0005
Fr 2014/02/0005Verwaltungsgerichtshof13.01.2015
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Niederösterreich hat den antragstellenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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