2014/02/0004•Verwaltungsgerichtshof 2014/02/0004
2014/02/0004Verwaltungsgerichtshof28.03.2014
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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