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Ra 2014/01/0243•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/01/0243
Ra 2014/01/0243Verwaltungsgerichtshof13.10.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Anfechtung, sohin in seinem Spruchpunkt A/I., wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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