Ra 2014/01/0085•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/01/0085
Ra 2014/01/0085Verwaltungsgerichtshof28.11.2014
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründung Allgemein
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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