Ra 2014/01/0049•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/01/0049
Ra 2014/01/0049Verwaltungsgerichtshof19.04.2016
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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