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Ra 2014/01/0045•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/01/0045
Ra 2014/01/0045Verwaltungsgerichtshof15.03.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Kostenbegehren der Revisionswerberin wird abgewiesen.
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