Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/01/0035

Ro 2014/01/0035Verwaltungsgerichtshof26.05.2015

Regest

Parteiengehör Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/01/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014010035.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 zu ersetzen.

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