Ro 2014/01/0035•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/01/0035
Ro 2014/01/0035Verwaltungsgerichtshof26.05.2015
Parteiengehör Allgemein
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 zu ersetzen.
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