Ro 2014/01/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/01/0026
Ro 2014/01/0026Verwaltungsgerichtshof18.12.2014
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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