Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/01/0012

Ro 2014/01/0012Verwaltungsgerichtshof20.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/01/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014010012.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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