Verwaltungsgerichtshof 2014/01/0002

2014/01/0002Verwaltungsgerichtshof18.12.2014

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2014/01/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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