Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0352

2013/22/0352Verwaltungsgerichtshof07.05.2014

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0352

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund je zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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