Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0338

2013/22/0338Verwaltungsgerichtshof22.11.2013

Regest

Anrufung der obersten Behörde Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0338

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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