2013/22/0292•Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0292
2013/22/0292Verwaltungsgerichtshof19.11.2014
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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