Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0286

2013/22/0286Verwaltungsgerichtshof30.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0286

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2013220286.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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