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2013/22/0285•Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0285
2013/22/0285Verwaltungsgerichtshof11.06.2014
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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