Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0211

2013/22/0211Verwaltungsgerichtshof10.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.2014

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 28,70 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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