Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0197

2013/22/0197Verwaltungsgerichtshof19.11.2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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