Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0168

2013/22/0168Verwaltungsgerichtshof10.12.2013

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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