Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0157

2013/22/0157Verwaltungsgerichtshof20.08.2013

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.08.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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