Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0154

2013/22/0154Verwaltungsgerichtshof11.11.2013

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2013

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund je zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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