Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0124

2013/22/0124Verwaltungsgerichtshof26.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2013220124.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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