Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0120

2013/22/0120Verwaltungsgerichtshof26.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2013220120.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.