2013/22/0094•Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0094
2013/22/0094Verwaltungsgerichtshof29.05.2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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