2013/22/0078•Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0078
2013/22/0078Verwaltungsgerichtshof29.05.2013
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.327,68 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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