Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0078

2013/22/0078Verwaltungsgerichtshof29.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2013220078.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.327,68 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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