Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0075

2013/22/0075Verwaltungsgerichtshof26.06.2013

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Allgemein Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2013220075.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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