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2013/22/0074•Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0074
2013/22/0074Verwaltungsgerichtshof26.06.2013
Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.142, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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